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*** Kunst im öffentlichen Raum

In der DDR schrieb die Kulturverordnung von 1950 vor, dass ein bis zwei Prozent der Bausumme bei staatlichen Neu- und Umbauten für Kunst zu investieren waren. Dabei hatte die Kunst stets einen klaren inhaltlichen Auftrag: die politischen Ziele des Staates massenwirksam zu verbreiten und sozialistische Ideale zu vermitteln.
Die angewandten künstlerischen Techniken waren dabei mannigfaltig. Großformatige Gemälde und Reliefs schmückten die Foyers und Fassaden von Schulen, Parteibauten oder Volkseigenen Betrieben. Freistehende Skulpturen oder Springbrunnen waren fester Bestandteil der öffentlichen Plätze. Themen wie Frieden, technischer Fortschritt oder die enge Verbundenheit zur Sowjetunion waren häufig Bildgegenstand.

Mit der Wiedervereinigung 1990 wurden viele DDR-Gebäude abgerissen oder umgebaut und die installierten Werke verschwanden oder wurden zerstört. Noch heute sind zahlreiche baubezogene Kunstwerke wegen geplanter Abrisse alter DDR-Bauten von der Zerstörung bedroht.

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